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Umgang mit Kremationsrückständen im Krematorium

Die oberste Prämisse des Krematoriums ist der respekt- und pietätvolle Umgang mit Verstorbenen im Zuge des Kremationsablaufes. Dies wird bei der derzeit verwendeten Technologie unter anderem dadurch gewährleistet, dass während des gesamten Kremationsablaufes Edelmetallrückstände (Zahnfüllungen, Kronen, etc.) nicht vom Verstorbenen getrennt werden, sondern gemeinsam mit der Asche des Verstorbenen der Urne beigegeben werden. 

Im Zuge der Beauftragung einer Kremation muss sich der Auftraggeber (Begräbnisbesteller) mit der oben beschriebenen Vorgehensweise einverstanden erklären und dies mittels Einverständniserklärung schriftlich bestätigen. 


Betriebsordnung

Die Betriebsordnung für das Krematorium gilt als Allgemeine Vertragsbedingung zwischen dem Auftraggeber einer Kremation, sowie dem beauftragten Bestatter und des Friedhöfe Wien Krematoriums.
Sie gilt ab dem Zeitpunkt eines Kremierungsauftrages, als vertraglich vereinbart (Unterschrift der Einverständniserklärung). 

Sie regelt alle notwendigen Voraussetzungen und Abläufe, sowie Haftungsfragen.