Nachklang 2025

Das traditionelle Open-Air-Konzert "Nachklang" der Bestattung Wien und Friedhöfe Wien findet heuer zum Ausklang der Sommerferien am Freitag, 29. August 2025, ab 18:15 Uhr auf dem Wiener Zentralfriedhof statt.

Bei freiem Eintritt und freier Platzwahl wird auf der Bühne vor der Friedhofskirche zum Heiligen Karl Borromäus ein musikalisches Potpourri von Opernarien bis Wiener Mundartrock geboten. Ein Schwerpunkt der Lieder und Kompositionen liegt wieder bei Künstler*innen, die auf dem Wiener Zentralfriedhof bestattet sind.

  • Die Gruppen Vienna City Brass sowie Festklang mit Musiker*innen der Staats- und Volksoper werden den Abend eröffnen.
  • Die Jungen Tenöre“ bilden den Höhepunkt des Abends. Seit mittlerweile 28 Jahren stehen Ilja Martin, Carlos Sanchez und Matthias Eger für musikalische Brillanz auf der Bühne. Zum allerersten Mal wagen sie sich beim Nachklang-Konzert ins Terrain des Austropop – und das nicht allein. Gemeinsam mit dem Austropop-Singer-Songwriter Sebastian Krieger werden sie Songs der Austropop-Legenden Hansi Dujmic und Ostbahn-Kurti zum Besten geben.
  • Abgeschlossen wird das Open-Air-Konzert von der Ostpartie – der Ostbahn-Kurti Tribute Band.

Moderiert wird der Abend vom Kabarettist*innen-Paar Monica Weinzettl & Gerold Rudle.

 

Der Eintritt ist frei!

Wann: Freitag, 29. August 2025, Einlass 17:00 Uhr. Beginn 18:15 Uhr

Wo: Wiener Zentralfriedhof, vor der Friedhofskirche zum Heiligen Karl Borromäus Eingang Tor 2 (Haupttor) – Simmeringer Hauptstraße 234, 1110 Wien

Die Einfahrt mit dem Pkw über das Tor 2 ist am Veranstaltungstag nicht möglich. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen. Sofern barrierefreie Plätze benötigt werden, bitten wir um ein E-Mail an kommunikation@friedhoefewien.at

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter event@bestattungwien.at gerne zur Verfügung.

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Informationen & häufig gestellte Fragen

Ist der Eintritt kostenpflichtig?

Der Eintritt ist frei und es gibt freie Platzwahl. Es steht ein Kontingent an Sitzplätzen zur Verfügung (first come, first served), alle weiteren Besucher*innen erhalten Stehplätze.

Gibt es barrierefreie Sitzplätze?

Ja. Bitte senden Sie vorab ein E-Mail an kommunikation@friedhoefewien.at, wenn Sie barrierefreie Plätze benötigen.

Gibt es Parkmöglichkeiten?

Am Gelände des Wiener Zentralfriedhof stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Im 11. Bezirk gilt die flächendeckende Kurzparkzone.

Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnlinien 71 bzw. 11 bis Zentralfriedhof, Tor 2).

Findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt?

Die Veranstaltung findet im Freien am Gelände des Wiener Zentralfriedhofs statt. Bitte kleiden Sie sich wettergerecht.
Achtung: Am Gelände sind keine Regenschirme erlaubt! 

Bei Sturmwarnung, starkem Wind oder Starkregen wird die Veranstaltung abgesagt bzw. abgebrochen. 

Bitte behalten Sie am Tag der Veranstaltung diese Webseite und die Social Media Kanäle von Friedhöfe Wien und Bestattung Wien im Auge - dort kommunizieren wir etwaige wetterbedingte Absagen. 

Gibt es vor Ort Essen und Getränke zu kaufen?

Ja, Gastronomiestände werden vor Ort sein. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, beim Würstelstand vor dem Tor 2 des Wiener Zentralfriedhofs Speisen und Getränke zu konsumieren. Außerdem steht Ihnen zwischen Tor 2 und der Friedhofskirche zum Heiligen Borromäus die praktische Automatenstation der Phönix Cafeteria zur Verfügung und versorgt Sie mit Getränken.

Das Mitbringen von Glasflaschen ist nicht erlaubt.

Werden vor Ort Fotos oder Videos von Besucher*innen gemacht?

Besucher*innen des Nachklangs nehmen zur Kenntnis, dass bei der Veranstaltung Bildaufnahmen der künstlerischen Darbietungen und der Besucher*innen hergestellt werden, die in weiterer Folge zur Dokumentation und zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

Besucher*innen nehmen daher zur Kenntnis, dass die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen von der Friedhöfe Wien GmbH und der Bestattung Wien GmbH ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung persönliche Interessen nicht ungebührlich verletzt. Für die Nutzung gebührt Besucher*innen keine Entschädigung.

Welche Gegenstände darf ich nicht mitnehmen?

Nicht mitgenommen werden dürfen: Regenschirme, Sitzgelegenheiten (wie Campingstühle), Rucksäcke und Taschen ab einer Größe von A3, Hunde, Dosen und Glasflaschen, alkoholische Getränke, Drogen und andere Rauschmittel, anti-alkoholische Getränke (ausgenommen sind PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von bis zu 0,5 l.), Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways, Elektroscooter und ähnliche Gefährte. Pyrotechnische Gegenstände jeder Art sowie feuergefährliche Flüssigkeiten, Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (z.B. Pfeffersprays und Tränengas). Handelsübliche Taschenfeuerzeuge sind hier ausgenommen; Drohnen, Laserpointer, Gegenstände, die ungebührlich laut Lärm erregen wie Gaströten, Signalhörner, Megaphone oder auch Trillerpfeifen. Waffen jeglicher Art.