Friedhofssession #2
Lisa Schmid und Felix Kramer
Im Rahmen der "Friedhofssessions" präsentieren Friedhöfe Wien namhafte österreichische Künstler*innen in einer Serie von Open-Air-Konzerten.
Künstlerin Lisa Schmid kuratiert das Programm und steht selbst auf der Bühne. Als leidenschaftliche Wienerin, Liedermacherin, Schauspielerin und Kabarettistin singt sie - fernab von den üblichen Klischees - so wie sie spricht und so wie sie es gerade meint. Wienerisch, mit einer gewissen "Wurschtigkeit", trifft sie die ganz großen Themen: Endlichkeit, Unsterblichkeit und die nie enden wollende Sehnsucht. Inspiriert von der bisher eher männlich besetzten Wiener Liedermacher Szene, verarbeitet Lisa Schmid in ihren Liedern Erlebtes und erzählt Geschichten über das, was sie nicht schlafen lässt. Ihre Wiener Herkunft schwingt dabei immer mit: Ein bisserl morbide, ein bisserl grantig - mit einem Schuss Heiterkeit, (denn ganz so schwarz trinkt man in Wien ja den Kaffee dann doch nicht). 2022 erschien ihr Debütalbum „Nachtschwarz“, 2023 folgte dann die EP „Asche“. Bei unseren Konzerten wird sie erstmals auch neue Lieder von ihrem heuer erscheinenden 2. Album präsentieren. Jedes Konzert wird anders - mit dabei aber bei jeder Session David Poglin an der Gitarre und Austria 3 Harald Fendrich am Bass.
Singer-Songwriter Felix Kramer teilt sich am 2. August mit Schmid die Bühne. Mit seinem dritten Album »Oh wie schön das Leben is« hat sich der Wiener Musiker endgültig freigeschwommen. In Liedern über Neid, Erfolgsdruck, und die meditative Abkehr von vermeintlichen kapitalistischen Zwängen findet Kramer seine Erfüllung. Auf dem Weg dahin unter anderem wichtig: eine schwierige, zutiefst persönliche Entscheidung – und ein WG-Zimmer. Wienerische Texte, entspannt swingende Songs, die feine Klinge an den Instrumenten. Man mag im ersten Moment an Nino aus Wien und Voodoo Jürgens denken. Felix Kramer gibt dem Wiener Lied aber einen ganz neuen Spin und verzaubert das Publikum mit der Lässigkeit eines Entertainers der alten Schule.
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Informationen & häufig gestellte Fragen
Wie bekomme ich Tickets für die Friedhofssessions?
Der Ticketverkauf wird über Wien Ticket abgewickelt. Die Karten sind sowohl online, als auch bei den physischen Vorverkaufsstellen erhältlich.
Am Tag der Veranstaltung sind Restkarten an der Abendkassa erhältlich.
Gibt es Parkmöglichkeiten?
Am Gelände des Wiener Zentralfriedhof stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Im 11. Bezirk gilt die flächendeckende Kurzparkzone.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnlinien 71 bzw. 11 bis Zentralfriedhof, Tor 2).
Findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt?
Die Veranstaltung findet im Freien am Gelände des Wiener Zentralfriedhofs statt. Grundsätzlich wird sie auch bei leichtem Regen durchgeführt. Achtung: Am Gelände sind keine Regenschirme erlaubt! Bei einsetzendem Regen verteilen wir Regenponchos.
Bei Sturmwarnung, starkem Wind oder Starkregen wird die Veranstaltung abgesagt bzw. abgebrochen. In diesem Fall bemüht sich die Friedhöfe Wien GmbH um einen neuen Termin und kommuniziert ihn auf dieser Webseite.
Bitte behalten Sie am Tag der Veranstaltung diese Webseite und die Social Media Kanäle im Auge - dort kommunizieren wir etwaige wetterbedingte Absagen.
Gibt es vor Ort Essen und Getränke zu kaufen?
Ja, ein Gastronomiestand wird vor Ort sein. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, beim Würstelstand vor dem Tor 2 des Wiener Zentralfriedhofs Speisen und Getränke zu konsumieren. Das Mitbringen von Glasflaschen ist nicht erlaubt.
Werden vor Ort Fotos oder Videos von Besucher*innen gemacht?
Besucher*innen der Friedhofssessions nehmen zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen Bildaufnahmen der künstlerischen Darbietungen und der Besucher*innen hergestellt werden, die in weiterer Folge zur Dokumentation und zu Werbezwecken veröffentlicht werden.
Besucher*innen nehmen daher zur Kenntnis, dass die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen von der Friedhöfe Wien GmbH ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung persönliche Interessen nicht ungebührlich verletzt. Für die Nutzung gebührt Besucher*innen keine Entschädigung.