Babygruppe Wiener Zentralfriedhof
Der Verlust eines Kindes ist für Eltern eine schmerzvolle Erfahrung. Die Beerdigung und Grabauswahl sind in diesem schweren Moment für die Eltern eine große Belastung, weshalb die Stadt Wien 1999 beschloss, für die in Wien leider viel zu früh verstorbenen Kinder, deren Bestattung nicht von den Eltern veranlasst wird, eine würdige Begräbnisstätte in der Gruppe 35B im Wiener Zentralfriedhof (Babygruppe) zu errichten.
So wurde ein Ort der Trauer, der Ruhe und des liebevollen Erinnerns geschaffen. Die ersten Bestattungen von fehl-und totgeborenen Kinder, für deren Bestattung die Stadt Wien zu sorgen hat, erfolgten im Jahr 2001.
Bestattungsart
Die von der Stadt Wien zu bestattenden fehlgeborenen Kinder werden feuerbestattet und die Leichenasche anschließend in einer Sammelurne in eine Sammelgrabstelle in der Gruppe 35B nahe des Trauerpavillons in der Babygruppe direkt bestattet. Dies findet viermal jährlich, an jedem ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember, jeweils um 08:30 Uhr direkt in der Gruppe 35B statt.
Totgeborene Kinder bzw. unmittelbar nach der Geburt verstorbene Kinder werden, sofern die Eltern oder die Familie keine Bestattung privat veranlassen, nach erfolgter Aufbahrung in einfache Kindergräber in der Babygruppe bestattet. Diese Gräber werden von der Stadt Wien für die Dauer von zehn Jahren kostenlos und gebührenfrei zur Verfügung gestellt und mit hölzernen Grabzeichen versehen.
Grab- und Gruppenpflege
Die Grab- und Gruppenpflege erfolgt durch die Gärtnerinnen und Gärtner der Friedhöfe Wien GmbH und wird von der Stadt Wien finanziert. Die individuelle Grabgestaltung ist nicht vorgesehen, wird aber von der Friedhofsverwaltung geduldet.
Grabauflassung
Zehn Jahre nach der Bestattung der Kinder werden die Gräber aufgelassen und das verbliebene Grabinventar abgeräumt. Der Termin zur Auflassung wird rechtzeitig bekanntgegeben, damit Eltern das Grabinventar entfernen und, falls gewünscht, das Kind in ein Familiengrab umbetten zu können.
Benützungsrecht
Da für die Babygruppe keine Benützungsrechte vergeben werden, kann die Nutzung der Grabstelle nach dem Ablauf der zehn Jahre nicht verlängert werden. Trauerpavillon Der Trauerpavillon wurde von Prof. Dr. Christof Riccabona gestaltet. Der Pavillon wurde auf einem Kraftplatz, der von vier Bäumen umgeben ist, auf erhöhter Lage errichtet. Er gibt Eltern die Möglichkeit, ihre Trauer zu verarbeiten. Die vier Elemente, Erde, Luft, Wasser und Feuer, werden im Pavillon vereint: Der Pavillon steht auf der Erde, die Luft strömt durch eine Öffnung im Dach herein, das Wasser rieselt über den Brunnenstein und das Feuer brennt auf vielen kleinen brennenden Kerzen.
Erreichbarkeit
Der Babyfriedhof in der Gruppe 35B ist am besten von Tor 3 aus zu erreichen, der Weg dorthin ist beschildert.
Babygruppe Hausordnung
Die Stadt Wien hat sich im Jahre 1999 entschlossen, für die in Wien leider viel zu früh verstorbenen Kinder eine würdige Begräbnisstätte mit einem vom Architekten Prof. Dr. Christof Riccabona gestalteten Trauerpavillon zu errichten. So wurde für die vom Verlust der Kinder schwer belasteten Eltern ein würdiger Ort der Trauer, der Ruhe und des liebevollen Erinnerns geschaffen. Die ersten Bestattungen erfolgten im Jahre 2001.
- In der Gruppe 35B, der Babygruppe, werden die fehl- und totgeborenen Kinder bestattet, für deren Bestattung die Stadt Wien zu sorgen hat.
- Die Urnen mit der Asche der fehlgeborenen Kinder werden viermal jährlich (an jedem ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember; Treffpunkt jeweils um 8.30 Uhr in der Halle 3 des Wiener Zentralfriedhofes) in die Sammelgrabstelle (nahe dem Trauerpavillon) bestattet. Informationen dazu erhalten Sie in der Feuerhalle Simmering, Telefon: 01/534 69-28480.
- Die Särge mit den totgeborenen Kinder und den Kleinkindern werden in einzelne, mit hölzernen Grabzeichen versehene, Grabstellen bestattet. Diese Grabstellen werden für die Dauer von zehn Jahren zur Verfügung gestellt.
- Die Grab- und Gruppenpflege wird, auf Kosten der Stadt Wien, von Gärtnerinnen und Gärtnern der Friedhöfe Wien GmbH durchgeführt. Eine individuelle Gestaltung der Gräber wird von der Friedhofsverwaltung geduldet; die Errichtung von Fundamenten bzw. die Aufstellung von Grabsteinen ist nicht gestattet.
- Zehn Jahre nach der Bestattung der Kinder werden die Gräber aufgelassen und das verbliebene Grabinventar abgeräumt. Der Termin zur Auflassung der betreffenden Gräber wird auf der Anschlagtafel der Babygruppe zeitgerecht bekannt gemacht. Eltern und Angehörige haben dann innerhalb einer festgesetzten Frist die Möglichkeit, ihre angebrachten Grabausgestaltungen vom Grab zu entfernen.
- Da an den Gräbern in der Babygruppe kein Benützungsrecht erworben werden kann, kann das Benützungsrecht nach Ablauf der zehnjährigen Ruhefrist auch nicht verlängert werden.
- Sollte seitens der Eltern der Wunsch bestehen, dass sie ein Grab ihres Kindes weiter erhalten und betreuen wollen, müsste das verstorbene Kind vor der Auflassung des Grabes exhumiert und in ein bestehendes oder neu zu erwerbendes Familiengrab wiederbestattet werden.
Sie müssen Ihre Trauer nicht alleine bewältigen.
Nachstehende, der Friedhöfe Wien GmbH bekannte, Selbsthilfegruppe bietet ihre Hilfe an:
Selbsthilfegruppe „Regenbogen"
Website: www.shg-regenbogen.at
E-Mail: info@shg-regenbogen.at
Die Friedhöfe Wien GmbH distanziert sich aus rechtlichen Gründen vom Inhalt der hier angeführten fremden Links.
Gräberinformation
Die Räumung findet nach Ablauf der Mindestruhezeit von dzt. 10 Jahren jeweils nach dem 31.7. statt, um Platz zu schaffen für die unkremierten Begräbnisse des nachfolgenden Jahres.
Bei der Neuvergabe eines Grabes bzw. der neuerlichen Beerdigung in die Grabstelle werden sterbliche Überreste unter die Grabsohle gebettet, verbleiben also in tieferer Lage im Grab.
Selbstverständlich können die Eltern die Namenstafel ihres Kindes, die von Ihnen gesetzten Pflanzen und Grabschmuck sowie eine Hand voll Erde vom Grab ihres Kindes kostenfrei mit nach Hause nehmen.