FAQ - Häufig gestellte Fragen

Es werden pro Jahr rund 6.500 Kremationen durchgeführt.

Gemäß dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz darf in einer Einäscherungskammer (Hauptbrennkammer) jeweils nur ein*e Verstorbene*r eingeäschert werden. Im Krematorium Wien sind drei Öfen gleichzeitig in Betrieb. Bei jedem Ofen finden die Kremationen hintereinander statt. Außerdem ist es nicht realisierbar, dass mehrere Verbrennungen gleichzeitig in der Hauptbrennkammer durchgeführt werden, da diese so konzipiert ist, dass jeweils nur ein Sarg aufgenommen werden kann.

Im computergesteuerten Ofen des Krematoriums Wien kann der*die Verstorbene in der Kleidung eingeäschert werden, die er*sie zu Lebzeiten gern getragen hat. Es können aber beispielsweise auch Fotos, Zeichnungen, Bücher mit eingeäschert werden. Für die Kremation dürfen allerdings nur solche Sargbeigaben mitgegeben werden, die keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, für die Beschaffenheit der Umwelt und für die Einäscherungsanlage mit sich bringen. Wenn Angehörige den Wunsch haben, etwas mit einäschern zu lassen, wird dies im Vorfeld näher besprochen und abgeklärt.

Orthodoxen Juden und Moslems ist eine Kremation verboten.

Nach dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz müssen Verstorbene, die nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft an Krankheiten litten, welche eine Lebensgefahr für die Allgemeinheit darstellen, kremiert werden. Folgende Krankheiten fallen jedenfalls darunter: Lungenmilzbrand (Anthrax) und Blattern (Pocken).

Das Krematorium Wien ist das erste Krematorium österreichweit, das im Jahr 2015 vom TÜV dahingehend zertifiziert wurde, dass eine jederzeitige Identifikation des Verstorbenen möglich ist.
Jeder Sarg wird bei der Übernahme im Krematorium mit dem Vor- und Zunamen des Verstorbenen, Titel, Geburts- und Sterbedatum versehen. Diese Daten werden auch auf dem Deckel, mit dem die Aschenkapsel dauerhaft fest verschlossen wird, sowie der Einäscherungstag und –nummer angebracht. Diese Daten stehen auch auf dem Identifikationsschild, das der Urne beigelegt wird. So ist auch nach Jahren gewährleistet, dass die Asche der verstorbenen Person zugeordnet werden kann.

Das Krematorien Wien unterliegt den strengen Bestimmungen der Magistratsabteilung 40, Magistratsabteilung 22, Magistratsabteilung 12, Magistratsabteilung 36 A und B sowie dem Arbeitsinspektorat. Der Kremationsprozess wird durch die Mitarbeiter*innen ständig am PC überwacht. Auch die Beschaffenheit der Särge unterliegen Umweltvorschriften, so dass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Es ist für uns ein Gebot der Ethik, die Asche eines Verstorbenen vollständig beigesetzt zu wissen.

Nach der Kremation im Kremationsofen wird die mineralisierte Knochenasche der Aschenaufbereitung zugeführt. Bei der händischen Aschenaufbereitung werden zunächst medizinische Implantate entfernt. Danach werden mit einem Handmagneten größere magnetische Bestandteile wie Sargnägel, etc. entfernt. Die maschinelle Aschenaufbereitung erfolgt in der Aschenmühle. Dabei wird die Asche im freien Fall durch einen rotierenden Dauermagneten von magnetischen Bestandteilen (z. B. kleinere Eisenstifte etc.) befreit. Das Zahngold verbleibt weiterhin bei der Asche und wird nicht separiert, sondern wird der Aschenkapsel beigegeben. Mit einem Korndurchmesser von 2 - 4 mm fällt die Asche des Verstorbenen in die Urne (Aschenkapsel). Die Trennung von metallischen Rückständen und Implantaten von der mineralisierten Knochenasche erfolgt deshalb, da diese bei einem Verbleib in der Aschenmühle diese beschädigen würden. Außerdem wären die Implantate zu groß für die Aschenkapsel.

Es kann allerdings vorkommen, dass Edelmetalle an den metallischen Rückständen oder Implantaten anhaften. Dieses Anhaften kann technisch nicht verhindert werden. Diese metallischen Rückstände und Implantate, sowie die eventuell daran anhaftenden werthaltigen Kremationsrückstände, werden anschließend mit dem Einverständnis des Begräbnisbestellers (Einverständniserklärung) verwertet. Der daraus erzielte Erlös wird zur Gänze karitativen Zwecken gespendet.

Grundsätzlich können die Hinterbliebenen frei wählen, in welchem Krematorium der*die Verstorbene kremiert werden soll.

Jede*r Verstorbene*r wird nach der Übernahme im Krematorium Wien in den Kühlraum gebracht. In Abhängigkeit der Anzahl an durchzuführenden Kremationen erfolgt nach 3 – 4 Tagen die Kremation.

Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann auch eine sofortige Kremation am Tag der Sarganlieferung bzw. am nächstfolgenden Tag durchgeführt werden. Näheres dazu ist durch den jeweiligen Bestatter mit dem Krematorium Wien zu vereinbaren.

Die Annahme und Aufbewahrung sowie auch die Einäscherung eines Verstorbenen sind ohne Sarg nicht möglich. Außerdem sieht das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz die Verwendung eines Sarges zwingend vor. Außerdem wird der Sarg benötigt, damit der Verbrennungsprozess ordnungsgemäß, vollständig und zügig abläuft. Andererseits spielen auch Pietäts- und Hygienegründe eine wichtige Rolle. Für die Kremation dürfen nur solche Särge, Sargbeigaben und sonstige Materialien verwendet werden, die keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, für die Beschaffenheit der Umwelt und für die Einäscherungsanlage mit sich bringen. Entspricht der Sarg nicht den erforderlichen Richtlinien kann dieser nicht entgegengenommen werden und ist von dem beauftragten Bestattungsunternehmen auszutauschen.

Im Krematorium Wien dürfen ausschließlich verstorbene Menschen kremiert werden. Es dürfen keine Tiere noch andere Materialien in den Kremationsöfen verbrannt werden. In Fällen der Kremation von Tieren wenden Sie sich bitte an den Tierfriedhof Wien bzw. an das Wiener Tierkrematorium.