Drehgenehmigung
Wenn Sie auf den Friedhöfen Wien fotografische Aufnahmen oder Filmaufnahmen durchführen möchten, benötigen Sie eine Drehgenehmigung. Wir bitten um Verständnis, dass Dreharbeiten rechtzeitig beantragt werden müssen, damit der tägliche Betriebsablauf nicht gestört wird.
Wir unterstützen nach sorgfältiger Überprüfung auch größere Projekte. Bitte setzen Sie sich mit einer ausreichenden Vorlaufzeit mit uns in Verbindung, damit wir gegebenenfalls Vorbereitungen treffen können. Im Falle unserer Zusage werden unsere Mitarbeiter*innen Sie gegen Entgelt begleiten. Kostenlose Drehgenehmigungen werden ausschließlich für universitäre Projekte oder Schulprojekte ausgestellt sowie für journalistische Arbeiten, die das Tagesgeschehen betreffen.
Um eine Drehgenehmigung zu beantragen, füllen Sie das Formular aus. Detaillierte Angaben zum geplanten Projekt können unter "Anliegen" angegeben oder als PDF hochgeladen werden.
Das Abhalten von Fotoworkshops auf einem Friedhof der Friedhöfe Wien GmbH bedarf einer vorherigen Abstimmung und Genehmigung. Weitere Informationen erhalten Sie nach der Kontaktaufnahme.
Häufig gestellte Fragen
Welche Drehvorhaben werden nicht genehmigt?
Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe. Aus Pietät gegenüber den Verstorbenen und unseren Besucher*innen ist es nicht möglich, Dreharbeiten mit Figuren wie Zombies, Monstern, Wiederauferstandenen o.Ä. durchzuführen. Der Dreh von Musikvideos ist ebenfalls nicht möglich.
Unmittelbar auf oder in Grabstätten wird aus denselben Gründen kein Dreh genehmigt, z.B. in der Unterkirche der Friedhofskirche zum heiligen Karl Borromäus auf dem Wiener Zentralfriedhof.
Die Friedhöfe Wien GmbH erteilt keine Genehmigung zum Filmen oder Fotografieren von privaten Gräbern und Grabinschriften. Das Einverständnis der jeweiligen Privatpersonen (Grabbenützungsberechtigten) ist ggf. durch die Produktionsfirma einzuholen.
Wie viel Zeit sollte für den Erhalt einer Drehgenehmigung eingeplant werden?
Je nach Größe Ihres Vorhabens empfiehlt es sich, bereits Monate vor dem geplanten Dreh mit uns in Kontakt zu treten. Große Projekte erfordern genaue Abstimmungen und sollten so früh wie möglich bekannt gegeben werden.
Als Journalist*in wenden Sie sich für eine rasche Drehgenehmigung bitte an die Kommunikationsabteilung der Friedhöfe Wien.
Welche Dreharbeiten sind kostenpflichtig?
Mit Ausnahme von universitären Projekten, Schulprojekten sowie journalistischen Arbeiten (Tagesgeschehen) sind alle Dreharbeiten kostenpflichtig. Es wird stets individuell geprüft, ob Filmprojekte und Dokumentationen, die Personaleinsatz, Requisiten oder sonstige Ressourcen seitens der Friedhofsorganisation benötigen, unterstützt werden können. Genauere Informationen zu den jeweiligen Kosten erhalten Sie nach Kontaktaufnahme durch das Formular.
Als Journalist*in wenden Sie sich für eine rasche Drehgenehmigung bitte an die Kommunikationsabteilung der Friedhöfe Wien.
Was ist während Dreharbeiten zu beachten?
Jegliche Art von Lärmbelästigung (Schusswaffen, Verfolgungsjagd o.Ä.) ist den jeweiligen Ansprechpersonen bei der Friedhöfe Wien GmbH und der Polizei zu melden. Dasselbe gilt für nächtliche Dreharbeiten mit Scheinwerfern.
Sollte ein Ehrenbegräbnis auf dem Friedhof geplant werden, kann es passieren, dass gemietete Hallen nicht genutzt werden können.
Findet eine Trauerfeier in der Nähe der Produktion statt, so muss diese währenddessen pausiert werden – beispielsweise, wenn der Trauerzug vorbeizieht.