Möglichkeiten der baulichen Ausgestaltung
Im Zuge der Planung und Gestaltung von Friedhofsteilen oder Gräbergruppen wird von der Friedhöfe Wien GmbH die vorgesehene Art der Ausgestaltung für Gräber festgesetzt.
Ein Grab kann entweder in neuzeitlicher Art (Flachgrab) oder in herkömmlicher Art (Einfassungsgrab) ausgestaltet werden. Die Ausgestaltungsvorgaben sind einzuhalten. Bei Gräbern neuzeitlicher Art soll die gärtnerische Gestaltung mit Pflanzen im Vordergrund stehen.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Friedhofsverwaltung oder im Kundenservice der Friedhöfe Wien GmbH welche Grabausgestaltung für Ihr Grab vorgesehen ist.
Gräber neuzeitlicher Art (Flachgräber)
dürfen folgendermaßen ausgestaltet werden:
Auf den Gräbern dürfen Grabsteine und die hierfür erforderlichen Grabsteinfundamente errichtet werden.
Als seitliche Begrenzung sind nicht fundierte Trittplatten zulässig. Diese sind auf der linken Seite des Grabes anzulegen.
Die Grabfläche soll eben und ausschließlich mit Rasen, Blumen, bodendeckenden Pflanzen oder Ähnlichem gärtnerisch ausgestaltet sein und muss dauernd gepflegt werden.
Gräber herkömmlicher Art (Einfassungsgräber)
dürfen folgendermaßen ausgestaltet werden:
Nach Zustimmung der Friedhöfe Wien GmbH dürfen die Gräber ausgebaut werden.
Die Grabfläche soll, sofern sie nicht mit einer Grabdeckplatte versehen ist, mit Rasen, bodendeckenden Pflanzen oder Ähnlichem gärtnerisch ausgestaltet sein und muss dauernd gepflegt sein.
Die/der Benützungsberechtigte ist verpflichtet, ihr/sein Grab in einem ordnungsgemäßen baulichen und gärtnerischen Zustand im Sinne der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH zu errichten und zu halten.
Sämtliche gewerbsmäßigen Tätigkeiten dürfen nur durch befugte Gewerbetreibende erfolgen.
Eine individuelle Ausgestaltung eines Grabes oder die Abweichung von den Ausgestaltungsbestimmungen der Bestattungsanlagenordnung bedarf vor der Durchführung einer schriftlichen Zustimmung der Friedhöfe Wien GmbH.
Es besteht die Möglichkeit Fundamente, Gedenkzeichen, Einfassungen oder Grabdeckplatten zu errichten.
Detaillierte Informationen betreffend der Möglichkeiten der Grabausgestaltung bzw. zu Maßen und Materialien erhalten Sie in Ihrer Friedhofsverwaltung, in der Bestattungsanalgenordnung der Friedhöfe Wien GmbH sowie im Kundenservice der Friedhöfe Wien GmbH.