Covid19 Maßnahmen - Häufig gestellte Fragen

Stand: 25.01.2021

 

Antworten für FriedhofsbesucherInnen und Gäste von Trauerfeiern

  • Finden weiterhin Trauerfeiern statt?

    Auf Grundlage der Covid19-Maßnahmenverordnung können Trauerfeiern, mit Einschränkungen, weiterhin stattfinden (maximal 50 Personen). Die übrigen Bestimmungen der Verordnung sind weiterhin einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, die rechtliche Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2) im Rahmen der Trauerfeier im Innen -sowie Außenbereich. Ebenso wie die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Trauergästen und Personen welche nicht im selben Haushalt leben. Beileidsbekundungen wie Händeschütteln und Umarmungen sollten vermieden werden. Die unbedingt notwendigen MitarbeiterInnen für die Durchführung der Trauerfeier halten Abstand zu den Trauergästen und minimieren jeden näheren persönlichen Kontakt. Von gewohnten Ritualen, zum Beispiel das Beigeben von Erde ins Grab, wird ebenfalls abgeraten.

  • Haben die Kanzleien der Friedhöfe Wien geöffnet?

    Die Kanzleien der Friedhöfe sind für Ihre persönlichen Anliegen geöffnet. Sie erreichen diese auch telefonisch oder per E-Mail. Bitte achten Sie vor Ort auf die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen.
  • Werden die Friedhöfe der Friedhöfe Wien GmbH geschlossen?

    Privatpersonen, ebenso wie Gewerbetreibenden ist der Besuch oder Zutritt zum Friedhof weiterhin möglich, auch Trauerfeiern finden statt. Ein Spaziergang oder Besuch am Friedhof ist, unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Bestimmungen, problemlos möglich.

Schutzmaßnahmen Trauerfeiern

Schutzmaßnahmen Friedhofskanzleien