Deckelbewilligung

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Ein Erdgrab kann in ein Deckelgrab (gruftartiges Familiengrab) umgewandelt werden. Dafür benötigen Sie die Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Gleichzeitig muss das Benützungsrecht auf 20 Jahre verlängert werden. Die Zustimmung zur Umwandlung kann hier beantragt werden.
Zur Information: Jeder gewerblich befugte Steinmetzbetrieb ist zur Erbringung von Leistungen auf den von der Friedhöfe Wien GmbH verwalteten Friedhöfen berechtigt. Auch der von Ihnen beauftragte Steinmetzbetrieb kann die Zustimmung der Friedhöfe Wien einholen. Die Verwaltung von Gräbern durch die Friedhöfe Wien GmbH erfolgt unabhängig von Leistungen der Steinmetzwerkstätte der Friedhöfe Wien GmbH.

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Ich ersuche um die Zustimmung zur Umwandlung der Grabstelle in ein gruftartiges Familiengrab mit gleichzeitiger Verlängerung des Benützungsrechtes auf 20 Jahre.

Kundendaten

Grabdaten

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Grabadresse

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