Interessantes
- Auf Gräbern dürfen außer Rasen, Blumen oder bodendeckenden Pflanzen nur kleinwüchsige, bis maximal 0,70 m hoch wachsende Laub- und Nadelgehölze gepflanzt werden.
- Gräber sollen nicht betreten werden, da die Friedhöfe Wien GmbH keine Haftung für den Zustand der Gräber übernehmen kann
Kontakt
Friedhöfe Wien GmbH
Werdertorgasse 6
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 534 69-0
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr
Bestattungsanlagenordung (BAO)
Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH
Die Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH beruht auf § 32 Abs. 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG).
Sie enthält zum Einen die Ordnungsvorschriften für die Friedhöfe, zum Anderen die Vereinbarungen für den Vertrag zwischen der/dem Grabbenützungs-berechtigen und der Friedhöfe Wien GmbH.
Die von der Friedhöfe Wien GmbH verwalteten Friedhöfe werden inter-konfessionell geführt und dienen der Bestattung verstorbener Personen ohne Unterschied von Religion, Bekenntnis, Weltanschauung, Herkunft, Rasse und sozialem Hintergrund.
Die Friedhöfe sind ein Spiegelbild der Geschichte der Stadt Wien und ihrer Bevölkerung. Sie sind Ausdruck der Kultur, der Traditionen und der religiösen Empfindungen der Gesellschaft sowie ihrer Entwicklungstendenzen.
Die Flächen der Friedhöfe stellen einen beträchtlichen Anteil der städtischen Grünflächen dar und bilden somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Lebensraumes für die städtische Tier und Pflanzenwelt. Die Friedhöfe dienen auch als Ruhe- und Erholungsraum.
Bei der Gestaltung des Grabes und beim Aufenthalt auf den Friedhöfen ist daher auf die dargestellten Funktionen der Friedhöfe inmitten des Stadt-gebietes von Wien Rücksicht zu nehmen. Jeder ist angehalten, sich bei größtmöglicher Wahrung ihrer/seiner individuellen Freiheit und der persönlichen Ausdrucksform ihrer/seiner Pietät dem durch die Erfordernisse der Gemeinschaft gesteckten Rahmen, wie er in der Bestattungsanlagen-ordnung festgeschrieben ist, einzuordnen.
Die aktuelle BAO, ein Informationsblatt über die Änderungen und einen Infofolder können Sie hier downloaden.



