Übersicht

Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz

Interessantes

  • Auf Gräbern dürfen außer Rasen, Blumen oder bodendeckenden Pflanzen nur kleinwüchsige, bis maximal 0,70 m hoch wachsende Laub- und Nadelgehölze gepflanzt werden.
  • Gräber sollen nicht betreten werden, da die Friedhöfe Wien GmbH keine Haftung für den Zustand der Gräber übernehmen kann

Kontakt

Friedhöfe Wien GmbH
Werdertorgasse 6
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 534 69-0

Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr

Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz

Der Magistrat der Stadt Wien stellt mit der Wiener Rechtsvorschriftensammlung eine umfassende Datenbank zur Verfügung.

Hier ist auch die aktuelle Fassung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes (

Link zu Logo wienatWebservice der Stadt Wien) zu finden.