Übersicht

Friedhofsdauergrabstellen Benützungsrecht 2009 erloschen

Friedhofsdauergrabstellen Benützungsrecht 2009 erloschen

Aberkannte Friedhofsdauergrabstellen

Friedhofsdauergrabstellen Benützungsrecht 2009 erloschen

Friedhofsdauergrabstellen Benützungsrecht 2009 erloschen

Aberkennungsverfahren 2009
 
Die in den nachstehenden Listen angeführten Gräber weisen seit Jahren einen baulich und bzw. oder gärtnerisch instandsetzungsbedürftigen Zustand auf.
 
Betreffend den Bestimmungen der Bestattungsanlagenordnung (BAO) der Friedhöfe
Wien GmbH wurde ein sogenanntes Aberkennungsverfahren durchgeführt. Es wurde
versucht die Benützungsberechtigten bzw. die letzten ErlegerInnen von Grabentgelten gemäß § 25, Abs. 1 der BAO von der Notwendigkeit der Instandsetzung bis längstens 31. Oktober 2009 in Kenntnis zu setzten.
 
Da nicht alle Benützungsberechtigten bzw. nicht alle ErlegerInnen von Grabentgelten schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert werden konnten, erfolgte im Sinne des § 28, Abs. 2 der BAO die Aufforderung zur Instandsetzung im Wege einer Kundmachung. Die Kundmachungen wurden an den Ankündigungstafeln der jeweiligen Friedhöfe, den jeweils zuständigen Bezirksvorstehungen, sowie an den jeweils zuständigen Magistratischen Bezirksämtern ausgeängt.
 
Nach der festgelegten Instandsetzungsfrist wurde im November 2009 der Zustand der betroffenen Gräber von den Abteilungen Sanierungsangelegenheiten, Gartentechnik und Technik unverändert in einem baulich und bzw. oder gärterisch instandsetzungs-bedürftigen Zustand vorgefunden. Die Benützungsberechtigten bzw. letzten Einzahler-Innen von Grabentgelten haben die Aufforderungen zur Instandsetzung nicht beachtet.
 
Die Benützungsrechte an den genannten Gräbern gelten somit per 31. Oktober 2009
als erloschen.
 
Um die Ausfolgung der Grabinventare kann bei der Friedhöfe Wien GmbH bis längsten 31. Oktober 2010 angesucht werden.