Interessantes

  • Auf Gräbern dürfen außer Rasen, Blumen oder bodendeckenden Pflanzen nur kleinwüchsige, bis maximal 0,70 m hoch wachsende Laub- und Nadelgehölze gepflanzt werden.
  • Gräber sollen nicht betreten werden, da die Friedhöfe Wien GmbH keine Haftung für den Zustand der Gräber übernehmen kann

Kontakt

Friedhöfe Wien GmbH
Simmeringer Hauptstraße 339
1110 Wien

Tel.: +43 (0)1 534 69-0

Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr

Grabnutzungsrecht

Grabanlage am Friedhof Baumgarten Das Benützungsrecht (Grabstellenrecht) ist ein privatrechtliches Benützungsrecht.
Es wird durch Vertrag begründet und entsteht mit der ersten Bezahlung.
Benützungsberechtigter kann anlässlich des ersten Erwerbes nur eine Einzelperson sein.

Nutzungserwerb

vormals Graberwerb

Neuer Vertrag

vormals Verlängerung

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