Interessantes

  • Auf Gräbern dürfen außer Rasen, Blumen oder bodendeckenden Pflanzen nur kleinwüchsige, bis maximal 0,70 m hoch wachsende Laub- und Nadelgehölze gepflanzt werden.
  • Gräber sollen nicht betreten werden, da die Friedhöfe Wien GmbH keine Haftung für den Zustand der Gräber übernehmen kann

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Bestattungsanlagenordnung (BAO)

Downloads zur BAO

Hier können sie ein Informationsblatt, einen Folder oder die aktuelle Fassung der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien GmbH, downloaden.

BAO

Allgemeine Informationen zur Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien.

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